Dritter deutscher Staatenbericht zur UNESCO-Konvention eingereicht

Veröffentlicht: 10. März 2021
Titelblatt des dritten Staatenberichts 2020 zur Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz kultureller Ausdrucksformen in Deutschland.

Das Auswärtige Amt hat im Februar den dritten deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UNESCO-Konvention über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen an die UNESCO in Paris überreicht. Dies ist auch für alle ICOM Mitglieder eine interessante Ressource.

Der Bericht zeigt, dass Bund, Länder, Kommunen sowie Akteure der Zivilgesellschaft von 2016 bis 2019 eine Vielzahl innovativer und wirksamer Maßnahmen zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen in und durch Deutschland ergriffen haben.

Die produktive Zusammenarbeit bei der Erarbeitung dieses Berichts ist ein Muti-Stakeholder-Projekt.

Die PDF-Versionen (Deutsch und Englisch) finden Sie ab sofort unter folgendem Link.

Die Deutsche UNESCO-Kommission und ICOM Deutschland wünschen eine anregende Lektüre!