UNESCO Bericht „Museums around the world in the face of COVID-19“ – April 2021

Veröffentlicht: 15. April 2021
Titel des UNESCO-Berichts: "Museums Around the World in the Face of COVID-19", April 2021, auf orangefarbenem Hintergrund.

Nach Angaben der UNESCO ist der gesamte Kultursektor stark von der Pandemie betroffen, insbesondere die Museen.

Auf der Grundlage von Daten aus 104.000 Museen, die von 87 Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt wurden, hat die UNESCO angesichts von COVID-19 ein neues Update zu ihrem Bericht aus dem letzten Jahr veröffentlicht: Museums around the world in the face of COVID-19.

Der neu veröffentlichte Bericht schätzt, dass im Jahr 2020 fast 90 Prozent der Museen durchschnittlich 155 Tage lang geschlossen waren und seit Anfang 2021 viele aufgrund der steigenden Infektionsraten ihre Türen wieder schließen mussten. Dies hat zu einem durchschnittlichen Rückgang der Besucherzahlen um 70 Prozent und zu einem Umsatzrückgang von 40 bis 60 Prozent im Vergleich zu 2019 geführt.

„Der Platz, den wir in der Pandemie-Wiederherstellungspolitik für Museen reservieren, sagt viel über die gesellschaftlichen Werte aus, die wir wahren möchten “, erinnerte Audrey Azoulay (UNESCO Generaldirektorin).

Darüber hinaus unterstreichen die Autoren die Notwendigkeit einer Zusammenarbeit zwischen Museen auf internationaler Ebene und von Behörden, um finanzielle Unterstützung während der Pandemie zu leisten und die Kulturen in Zukunft zu stärken und die Institutionen widerstandsfähiger zu machen.

Bericht Mai 2020

Bericht April 2021

Für den Versand innerhalb Deutschlands werden die tatsächlichen Verpackungs- und Transportkosten berechnet. Sie richten sich nach Größe und Gewicht der Publikation. 
Bei Bestellungen über den Onlineshop von ICOM Deutschland gelten die dort angegebenen Preise. Die Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten. Die Belieferung der Bestellenden durch ICOM Deutschland erfolgt gegen folgende Zahlungsmethoden: auf Rechnung. Die Zahlung ist spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung fällig. Kommt eine Bestellerin/ein Besteller mit ihren/seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann ICOM Deutschland Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten.