Der Arbeitskreis Werkverzeichnis stellt seinen neuen Leitfaden für kunstwissenschaftliche Gutachten in Open Access auf seiner Website zu Verfügung.

Von Christiane Heiser
am 26. April 2025
Illustration von Menschen, die an einem Tisch essen, umgeben von Geschirr und Besteck. Logo des Arbeitskreises Werkverzeichnis und der Kaldewei Kulturstiftung im oberen Bereich.

Kunsthistoriker*innen, die Werkverzeichnisse erstellen oder mit der Begutachtung von Kunstgegenständen beauftragt werden, müssen regelmäßig entscheiden, ob ein Werk dem Œuvre einer Künstlerin oder eines Künstlers zuzuordnen ist. Für die Klärung stehen der Kunstwissenschaft verschiedene Methoden wie die Stilkritik, materialtechnische Untersuchungen und die in den letzten 20 Jahren an Bedeutung gewonnene Provenienzrecherche zur Verfügung.

Mit dem Leitfaden liegt nun eine Richtlinie vor, die neben den inhaltlichen Anforderungen auch die relevanten juristischen Rahmenbedingungen erörtert.
Er soll ein standardisiertes Vorgehen beim Verfassen von Gutachten ermöglichen, zugleich aber auch zur Stärkung der Position von Gutachter*innen gegenüber Auftraggeber*innen beitragen und als Argumentationshilfe gegenüber Versuchen dienen, Einfluss auf den wissenschaftlichen Prüfprozess, dessen Dauer oder gar das Ergebnis zu nehmen.

Der Leitfaden wurde unter der Federführung der fünf Kunsthistoriker*innen Hubertus Butin, Conny Dietrich, Christiane Heiser, Anne Sibylle Schwetter und Annette Seeler erstellt. Er ist ab sofort digital auf der Website des AK kostenfrei abrufbar: https://arbeitskreis-werkverzeichnis.de/sites/default/files/inline-files/AKWV_Leitfaden_Gutachten.pdf

Arbeitskreis Werkverzeichnis
Kulturstiftung Franz Dieter und Michaela Kaldewei
Projektkoordination: Dr. Anja Tiedemann
E-Mail: heftreihe@arbeitskreis-werkverzeichnis.de

Leitfaden für kunstwissenschaftliche Gutachten, Bild: Arbeitskreis Werkverzeichnis und Justus Böckelmann, Bliedersdorf 02.2023

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