Mit dem bundesweiten KulturPass ins Museum! ICOM Deutschland empfiehlt den Museen sich zu beteiligen

Veröffentlicht: 9. August 2023
Logo des Kulturpass mit buntem Hintergrund, umgeben von Symbolen für Kultur wie Bücher, Musiknoten und Theatermasken.

2023 räumt die Bundesregierung allen 18-jährigen ein KulturPass-Budget von 200 Euro ein und beschreitet damit neue Wege in der öffentlichen Kulturförderung. Ab ihrem 18. Geburtstag erhalten junge Menschen ein Budget von 200 Euro, das sie für Eintrittskarten für Konzerte, Museumsbesuche, Theateraufführungen, Kinobesuche oder Parks, sowie Bücher, Tonträger, Noten oder und vieles andere einsetzen können. In den ersten vier Wochen nach Start am 14. Juni 2023 haben bereits mehr als 100.000 Jugendliche ihr KulturPass-Budget freigeschaltet und Angebote in Anspruch genommen, weitere 200.000 haben sich schon auf der App registriert.

Registrierung für Museen als Kulturanbietende

Der KulturPass bietet die Chance, einen ganzen Jahrgang junger Menschen für die Vielfalt der Museen und ganz besonders die Museumsangebote zu begeistern. Museen können sich auf dem KulturPass-Marktplatz als Kulturanbietende registrieren. Um den Aufwand für Registrierung, Abwicklung und Abrechnung so gering wie möglich zu halten steht auf www.kulturpass.de ein umfangreiches HelpCenter und Support-Team (support@kulturpass.de) zur Verfügung. Es gibt ein Kampagnenpaket zum Herunterladen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Werbemittel direkt bei kulturpass@bkm.bund.de zu bestellen. Registrierung und weitere Informationen sind hier zu finden.

Für den Versand innerhalb Deutschlands werden die tatsächlichen Verpackungs- und Transportkosten berechnet. Sie richten sich nach Größe und Gewicht der Publikation. 
Bei Bestellungen über den Onlineshop von ICOM Deutschland gelten die dort angegebenen Preise. Die Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten. Die Belieferung der Bestellenden durch ICOM Deutschland erfolgt gegen folgende Zahlungsmethoden: auf Rechnung. Die Zahlung ist spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung fällig. Kommt eine Bestellerin/ein Besteller mit ihren/seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann ICOM Deutschland Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten.