ICOM veröffentlicht neue Mitglieder der Standing Committees and Working Groups

Veröffentlicht: 1. November 2023
Text auf einem Banner: "Neue Mitglieder von ICOM, Ständige Ausschüsse und Arbeitsgruppen". Hintergrund zeigt eine Menschenmenge bei einer Veranstaltung.

ICOM hat die neue Zusammensetzung seiner zehn ständigen Ausschüsse und Arbeitsgruppen bekannt gegeben. Die erfolgreichen Kandidat*innen wurden vom Executive Board auf der 166. Sitzung im Juni ernannt. Gemeinsam tragen die ständigen Ausschüsse und Arbeitsgruppen dazu bei, dass ICOM auf die sich wandelnden Bedürfnisse und Herausforderungen der Museen weltweit reagieren kann.

In den 32 internationalen Komitees, Affiliated International Organisations, Working Groups und Standing Komitees haben 36 Mitglieder von ICOM Deutschland offizielle Positionen inne.

Wir gratulieren allen berufenen ICOM Deutschland Mitgliedern:

Standing Committees:
ETHCOM – Leontine Meyer-van Mensch (Chair)
STRATEGIC ALLOCATION REVIEW COMMITTEE – Stephanie Wintzerith (Chair)
LEGAL AFFAIRS COMMITTEE – Robert Peters (Mitglied)

Working Groups:
WORKING GROUP ON NATIONAL COMMITTEES – Beate Reifenscheid-Ronnisch (Co-Chair) /
Julia Arndt (Mitglied)
WORKING GROUP ON THE FUTURE OF INTERNATIONAL COMMITTEES – Gabriele Pieke (Chair)
WORKING GROUP ON COLLECTIONS IN STORAGE – Christoph Lind (Mitglied)
WORKING GROUP ON DECOLONISATION – Suy Lan Hopmann (Mitglied)
STRATEGIC PLAN COMMITTEE – Klaus Staubermann (Mitglied)

Für den Versand innerhalb Deutschlands werden die tatsächlichen Verpackungs- und Transportkosten berechnet. Sie richten sich nach Größe und Gewicht der Publikation. 
Bei Bestellungen über den Onlineshop von ICOM Deutschland gelten die dort angegebenen Preise. Die Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten. Die Belieferung der Bestellenden durch ICOM Deutschland erfolgt gegen folgende Zahlungsmethoden: auf Rechnung. Die Zahlung ist spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung fällig. Kommt eine Bestellerin/ein Besteller mit ihren/seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann ICOM Deutschland Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten.