Revising the ICOM Code of Ethics for Museums

Veröffentlicht: 2. November 2023
Broschüren zur Überarbeitung des ICOM-Ethischen Kodex in Blau mit dem Titel 'Revision of the ICOM Code of Ethics'.

Der ICOM Code of Ethics for Museums ist für die Museumsarbeit von zentraler Bedeutung und muss daher in Abständen aktualisiert werden. Um ihn als berufsethisches Standardwerk in Zeiten starker gesellschaftlicher Veränderung weltweit zukunftstauglich zu machen, sind alle ICOM-Mitglieder aufgerufen, sich an der laufenden Überarbeitung über ihr Nationalkomitee noch bis zum 30. November 2023 zu beteiligen. Alle Informationen zum Überarbeitungsprozess und die Aufzeichnungen der bisherigen Webinare sind im Mitgliederbereich von ICOM zu finden.

Derzeit hat ETHCOM die Frist für die dritte Konsultation verlängert und lädt alle nationalen und internationalen Komitees, Regionalverbände und angeschlossenen Organisationen ein, ihre wertvollen Beiträge zum vorgeschlagenen Entwurf der überarbeiteten Ethischen Richtlinien zu leisten. Alle Mitglieder von ICOM müssen zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass die überarbeiteten Ethischen Richtlinien für Museen die Werte und ethischen Prinzipien widerspiegeln, die dem Museumssektor zugrunde liegen.

Einzelpersonen sind eingeladen, ihre Kommentare an ihr jeweiliges Komitee zu senden, die diese in ihre Antworten einfließen lassen werden.
Ihr Beitrag wird die Zukunft der ethischen Museumspraxis in diesem wichtigen Projekt mitgestalten.

Mehr über die Ethischen Richtlinien lernen

Für den Versand innerhalb Deutschlands werden die tatsächlichen Verpackungs- und Transportkosten berechnet. Sie richten sich nach Größe und Gewicht der Publikation. 
Bei Bestellungen über den Onlineshop von ICOM Deutschland gelten die dort angegebenen Preise. Die Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten. Die Belieferung der Bestellenden durch ICOM Deutschland erfolgt gegen folgende Zahlungsmethoden: auf Rechnung. Die Zahlung ist spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung fällig. Kommt eine Bestellerin/ein Besteller mit ihren/seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann ICOM Deutschland Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten.