Jetzt bewerben für den ICOM Award

Veröffentlicht: 12. Juli 2024
Grafik für den ICOM Award mit dem Text 'Call for Applications' und einer Silhouette einer Person vor einem sternenübersäten Himmel.

Der ICOM Award ist die erste globale Auszeichnung, die von ICOM organisiert wird und die speziell die Praktiken der nachhaltigen Entwicklung innerhalb der Museumsgemeinschaft anerkennt und auszeichnet.
Der Preises versucht, die Beteiligung von Museen an der Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu fördern und die konkreten Maßnahmen und die vielfältigen Wege zu beleuchten, die Museen für eine nachhaltige Entwicklung beschreiten.

Bewerben können sich Museen, die erfolgreich Maßnahmen zur nachhaltigen Entwicklung umgesetzt und das Projekt abgeschlossen haben. Die Einreichungen werden auf der Grundlage der durch das Projekt erzielten Auswirkungen beurteilt. Die Initiativen sollten klare Ergebnisse, Resultate oder Auswirkungen aufweisen. Besonders erwünscht sind Einreichungen von kleinen Museen, kleinen Projekten und solchen, die die Grenzen der „normalen“ Museumspraxis überschritten haben.

Die nächste Preisverleihung wird auf der ICOM-Generalkonferenz 2025 in Dubai stattfinden. Die Bewerbungsfrist wurde verlängert, Einreichungen sind bis zum 1. November 2024 hier möglich. Um ein Unterstützungsschreiben zur Einreichung zu erhalten, schreiben Sie bitte eine Mail an die Geschäftsstelle von ICOM Deutschland an icom@icom-deutschland.de.

 Weitere Informationen finden Sie hier.

Für den Versand innerhalb Deutschlands werden die tatsächlichen Verpackungs- und Transportkosten berechnet. Sie richten sich nach Größe und Gewicht der Publikation. 
Bei Bestellungen über den Onlineshop von ICOM Deutschland gelten die dort angegebenen Preise. Die Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten. Die Belieferung der Bestellenden durch ICOM Deutschland erfolgt gegen folgende Zahlungsmethoden: auf Rechnung. Die Zahlung ist spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung fällig. Kommt eine Bestellerin/ein Besteller mit ihren/seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann ICOM Deutschland Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten.