ICOM Generalkonferenz 2025

Veröffentlicht: 6. Mai 2025

Die 27. ICOM Generalkonferenz findet vom 11. bis 17. November 2025 in Dubai statt und lädt die internationale Museumsfachwelt ein, das Jahresthema „The Future of Museums in Rapidly Changing Communities“ gemeinsam zu diskutieren. Erstmals wird während Konferenz auch der ICOM Award für nachhaltige Entwicklungspraktiken innerhalb der Museumsgemeinschaft verliehen. 

Am Freitag, 14. November findet die 40. Generalversammlung für alle ICOM Mitglieder statt.

Das vielfältige Konferenzprogramm, Informationen zu Veranstaltungsort und Rahmenprogramm sowie organisatorische Hinweise finden Sie auf der offiziellen Webseite.

Bis zum 30. August kann man sich zur 27. ICOM Generalkonferenz in Dubai zum Early Bird-Tarif anmelden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit der Online-Teilnahme. Alle Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten finden Sie hier.

Mitglieder von ICOM Deutschland, die einen aktiven Beitrag zur Tagung leisten, können für die Teilnahme eine Reisebeihilfe bis zum 30. August beantragen. Besonders gefördert werden Mitglieder mit dem Status „Student“. Weitere Informationen zu den Reisebeihilfen finden Sie hier.

Interessierte Unternehmen haben die Möglichkeit, sich auf der Museumsmesse der Konferenz im Dubai World Trade Centre und als Sponsor einem internationalen Publikum von mehr als 4.500 Museumsfachleuten und Teilnehmenden zu präsentieren. Zur Kontaktvermittlung wenden Sie sich gerne an die Geschäftsstelle von ICOM Deutschland unter icom@icom-deutschland.de.

Für den Versand innerhalb Deutschlands werden die tatsächlichen Verpackungs- und Transportkosten berechnet. Sie richten sich nach Größe und Gewicht der Publikation. 
Bei Bestellungen über den Onlineshop von ICOM Deutschland gelten die dort angegebenen Preise. Die Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten. Die Belieferung der Bestellenden durch ICOM Deutschland erfolgt gegen folgende Zahlungsmethoden: auf Rechnung. Die Zahlung ist spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung fällig. Kommt eine Bestellerin/ein Besteller mit ihren/seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann ICOM Deutschland Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten.