Online-Informationsveranstaltung: Die EU-Einfuhrverordnung für Kulturgüter
Von Kunstverwaltung des BundesAufgrund des großen Interesses bietet die Kunstverwaltung des Bundes am 28. Januar 2026 eine digitale Informationsveranstaltung bezüglich der neuen Verfahren der EU-Einfuhrverordnung für Kulturgüter aus Drittstaaten an. Die Kunstverwaltung des Bundes ist zentrale Ansprechpartnerin für die Einfuhrverfahren von Kulturgütern aus Drittstaaten in die Bundesrepublik Deutschland und als nationale Einfuhrgenehmigungsbehörde für die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen nach Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/880 zuständig.
Die Veranstaltung richtet sich in erster Linie an kulturgutbewahrende Einrichtungen sowie Forschungs- und Bildungseinrichtungen, die sich über die Einfuhrverfahren im Allgemeinen und das privilegierte Verfahren für öffentliche Einrichtungen im Besonderen informieren möchten und Fragen zum praktischen Umgang mit dem elektronischen System (ICG) haben.
Die Veranstaltung wird von Abteilung 3 – Kulturgutschutz und Recht ausgerichtet.
Für unsere Planung bitten wir Sie freundlich um eine Anmeldung bis spätestens zum 21. Januar 2026 unter folgender E-Mailadresse: veranstaltungen@kvdb.bund.de