Call for evidence der EU Kommission | Targeted initiative for a better copyright environment for European creativity and innovation
Von Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzSehr geehrte Damen und Herren,
die EU-Kommission hat Pläne für eine mögliche EU-Gesetzesinitiative im Urheberrecht bekanntgemacht und gibt Stakeholdern die Gelegenheit, Feedback im Rahmen eines Call for evidence zu geben.
Der Call for evidence umfasst folgende Themen:
- Kontrolle und Lizenzierung bei der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werke für generative KI,
- KI-generierte Nachahmungen von persönlichen Merkmalen und Darbietungen ausübender Künstler,
- Online-Piraterie von Live-Veranstaltungen,
- Fragen der Inländergleichbehandlung und Gegenseitigkeitsvorbehalte bei der Vergütung von Tonträgerherstellern und ausübenden Künstlern sowie
- die Wissenschaftsschranke in der InfoSoc-RL und Zweitveröffentlichungsrechte im Wissenschaftsbereich.
Eine Teilnahme am Call for evidence ist bis zum *25. Juni 2026* möglich (Link siehe oben).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Referat III B 3
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Referat III B 3 | Urheber- und Verlagsrecht
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