ICOM Deutschland Mitglieder­versammlung

Die Mitgliederversammlung tritt einmal in jedem Geschäftsjahr zusammen. Sie bietet allen Mitgliedern von ICOM Deutschland die Möglichkeit, gemeinsam zurückzublicken und Einblicke in die aktuellen sowie zukünftigen Pläne des Verbandes zu erhalten.

Teilnahmeberechtigt sind laut Satzung alle Mitglieder des Vereins. Stimmberechtigt sind nur Mitglieder mit aktivem Status, die sich vorab für eine Teilnahme an der Mitgliederversammlung angemeldet haben und deren Mitgliedskonto ausgeglichen ist. Institutionelle Mitglieder können schriftlich einen Bevollmächtigten entsenden.

Die Einladung und Tagesordnung wird rechtzeitig in Voraus an alle Mitglieder verschickt.

ICOM Deutschland Mitgliederversammlung 2025

Die Mitgliederversammlung 2025 findet im Rahmen der ICOM Deutschland Jahrestagung am Freitag, 05. Dezember 2025 von 15:00–17:00 Uhr hybrid im Museum für Kunst und Gewerbe Hamburg und virtuell (über ZOOM) statt. Sie bietet allen Mitgliedern die Möglichkeit, gemeinsam zurückzublicken und die aktuellen und zukünftigen Planungen unseres Verbandes zu beleuchten.

Die Vorstellung der Kandidierenden, die fristgemäß ihre förmliche Kandidatur für die Wahlen des Vorstands für die Amtszeit 2026 bis 2028 erklärt haben, finden Sie hier.

Im Anschluss an die Mitgliederversammlung laden wir zu einem gemeinsamen Ausklang im Spiegelsaal des Museums für Kunst und Gewerbe Hamburg.

Bitte melden Sie sich bis spätestens 24. November 2025 über das Online-Formular zur Teilnahme vor Ort oder online an. 

Wir freuen uns auf den kollegialen Austausch mit Euch und Ihnen!

Für den Versand innerhalb Deutschlands werden die tatsächlichen Verpackungs- und Transportkosten berechnet. Sie richten sich nach Größe und Gewicht der Publikation. 
Bei Bestellungen über den Onlineshop von ICOM Deutschland gelten die dort angegebenen Preise. Die Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten. Die Belieferung der Bestellenden durch ICOM Deutschland erfolgt gegen folgende Zahlungsmethoden: auf Rechnung. Die Zahlung ist spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungsstellung fällig. Kommt eine Bestellerin/ein Besteller mit ihren/seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann ICOM Deutschland Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten.