FAQ zur Mitgliedschaft
Wie lange gilt meine Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft gilt jährlich vom 1. Januar bis zum 31. Dezember und ist an das zugrunde liegende Anstellungsverhältnis gebunden, vorausgesetzt der Mitgliedsbeitrag wurde entrichtet. Bei unbefristeten Anstellungen bleibt Ihre Mitgliedschaft ebenfalls unbefristet. Für Mitglieder mit befristeten Anstellungen endet die Mitgliedschaft mit dem Ende des Anstellungsverhältnisses. Mitgliedschaften für selbstständig oder freiberuflich Tätige sind znächst auf 2 Jahre befristet und können durch Vorlage von Nachweisen, die die museumsbezogenen Auftraggeber:innen ausweisen, verlängert werden. Die Mitgliedschaft wird mittels eines Mitgliedsausweises und einer Jahresmarke ausgewiesen.
Mit welcher Bearbeitungszeit muss ich bei meinem Mitgliedsantrag rechnen?
Die Bearbeitung Ihres Mitgliedsantrags dauert in der Regel etwa 4 Wochen nach Eingang in der Geschäftsstelle von ICOM Deutschland.
Bis wann kann eine Mitgliedschaft beantragt werden?
Anträge auf Mitgliedschaft, die nach dem 30. September eines Jahres eingereicht werden, treten erst ab dem 1. Januar des folgenden Jahres in Kraft.
Wie setzt sich der Mitgliedsbeitrag zusammen?
Der Mitgliedsbeitrag setzt sich aus einem Grundbetrag zusammen, der vom Generalsekretariat von ICOM Paris festgelegt wird, sowie einem Zusatzbeitrag, der von ICOM Deutschland erhoben wird.
Wie kann ich meinen Mitgliedsbeitrag zahlen?
Die Mitgliedsbeiträge sind jährliche Beiträge und werden bei erfolgreicher Aufnahme im 1. Quartal eines Jahres per Lastschrift eingezogen.
Ich war in der Vergangenheit bereits Mitglied. Kann ich die Mitgliedschaft reaktivieren?
Ja, wenn Ihre Mitgliedschaft ruhte, können Sie diese jederzeit reaktivieren. Senden Sie uns einfach das entsprechende Weiterführungs-/Reaktivierungsformular zu. Ein neuer Antrag ist nicht erforderlich. Bitte geben Sie, sofern vorhanden, immer Ihre Mitgliedsnummer an.
Wann erhalte ich meine ICOM Card?
Die Ausstellung Ihres Mitgliedsausweises erfolgt über das ICOM-Generalsekretariat in Paris und wird Ihnen nach Zahlungseingang des Mitgliedsbeitrages in der Regel innerhalb von etwa 2 Wochen zugesandt.
Zu welchem Zeitpunkt kann ich meine Mitgliedschaft kündigen?
Ihre ICOM-Mitgliedschaft kann durch eine schriftliche Austrittserklärung an ICOM Deutschland mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Geschäftsjahres gekündigt werden. Der Stichtag hierfür ist der 30. September.
Wie verhält es sich mit dem freien Eintritt für ICOM-Mitglieder in Museen? Gibt es eine Liste der Museen, die freien Eintritt gewähren?
Ihr ICOM-Mitgliedsausweis weist Sie als Mitglied des größten Fachverbands für Museen und Museumsfachleute aus. Viele Museen gewähren gegen Vorlage des Ausweises freien oder ermäßigten Eintritt. Dieses Privileg basiert jedoch auf freiwilliger Basis und ist nicht verbindlich geregelt, weshalb es keine weltweite Gültigkeit hat. Die Entscheidung liegt im Ermessen jedes einzelnen Museums. Aus diesem Grund können wir kein Verzeichnis der Museen bereitstellen, die freien oder ermäßigten Eintritt gewähren.
Warum erhalte ich die ICOM-Korrespondenz an meine Dienstanschrift?
ICOM versteht sich als professioneller Fachverband für Museen und Museumsfachleute. Um sicherzustellen, dass unsere Mitglieder in einem Museum oder einer museumsnahen Institution tätig sind, verwenden wir die Dienstanschrift bzw. Geschäftsadresse für den Versand von Korrespondenz. Ausnahmen gelten für Mitglieder, die pensioniert sind, freiberuflich arbeiten, sich in universitärer Ausbildung befinden oder Elternzeit bzw. Altersteilzeit in Anspruch nehmen.
Ich ziehe ins Ausland. Kann ich weiterhin bei ICOM Deutschland Mitglied bleiben?
Gemäß der Satzung von ICOM Deutschland können nur Personen mit Wohnsitz in Deutschland Mitglied im Deutschen Nationalkomitee sein. Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, bitten wir Sie, Ihre Mitgliedschaft in ICOM Deutschland fristgerecht zu kündigen. Möchten Sie Ihre Mitgliedschaft fortführen, wenden Sie sich bitte an das zuständige ICOM-Nationalkomitee des neuen Landes.
Was tun bei Verlust des Mitgliedsausweises?
Bei Verlust oder Zerstörung Ihres Mitgliedsausweises können Sie kostenlos einen neuen Ausweis beantragen. Senden Sie dazu eine Mitteilung an die ICOM-Geschäftsstelle. Als vorübergehenden Ersatz erhalten Sie eine digitale Mitgliedsbestätigung. Die Ausstellung eines neuen Ausweises durch das ICOM-Generalsekretariat in Paris dauert etwa 4 Wochen
Was mache ich, wenn sich meine Daten ändern
Bitte informieren Sie uns umgehend über Änderungen Ihrer Daten, wie z.B. Adressänderungen oder Änderungen Ihrer beruflichen Tätigkeit. Senden Sie diese Informationen direkt und zeitnah an die Geschäftsstelle in Berlin.
Kann ich auch nach meinem Renteneintritt Mitglied bleiben?
Ja, Ihre reguläre Mitgliedschaft läuft auch nach Ihrem Renteneintritt ohne erneute Beantragung weiter. Die Kommunikation erfolgt dann über Ihre privaten Kontaktdaten. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über Ihren Renteneintritt und teilen Sie uns Ihre aktuelle private Adresse mit, damit Sie weiterhin unsere Vereinspost erhalten.
Wie kann ich in die Kategorie „retired professional“ wechseln?
Wenn Sie das gesetzliche Rentenalter erreicht haben und zuvor mindestens fünf Jahre reguläres ICOM-Mitglied waren, können Sie in die Kategorie „retired professional“ wechseln und einen reduzierten Jahresbeitrag zahlen. Reichen Sie dazu bitte einen Rentennachweis oder eine Ruhestandurkunde ein. Beachten Sie, dass wir aus buchhalterischen Gründen nur bis zum 31. Januar eines Jahres Zeit geben können, um den Nachweis einzureichen, damit der ermäßigte Beitrag für das laufende Jahr berücksichtigt werden kann.
Warum muss ich den vollen Jahresbeitrag bezahlen, wenn ich einen Antrag auf Mitgliedschaft im Ruhestand gestellt habe?
Der reduzierte Jahresbeitrag steht nur Mitgliedern von ICOM Deutschland zu, die seit mindestens fünf Jahren persönlich Mitglied sind und in dieser Zeit den vollen Jahresbeitrag gezahlt haben. Wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind, müssen Sie den vollen Beitrag weiterhin entrichten. Bitte beachten Sie, dass ICOM sich als Berufsverband versteht, dessen wichtigstes Ziel die Förderung der Zusammenarbeit von Museen und deren Mitarbeiter:innen im aktiven Dienst auf internationaler Ebene ist. Der reduzierte Jahresbeitrag für Mitglieder im Ruhestand ist ein Privileg, das durch eine langjährige Mitgliedschaft erworben wird.
Sind die Mitgliedsausweise für eine institutionelle Mitglieder personengebunden?
Nein, die Mitgliedsausweise für institutionelle Mitglieder sind nicht personengebunden. Sie tragen den Namen der jeweiligen Institution und können frei unter den Mitarbeitenden der Institution verteilt werden.
Wann erfolgt der Rechnungsversand für den Mitgliedsbeitrag?
Der Rechnungsversand erfolgt in der Regel im Dezember. Mit der Rechnung wird auch die neue Jahresmarke verschickt. Eine zuverlässige Zustellung ist nur gewährleistet, wenn uns eine aktuelle Adresse vorliegt. Bitte denken Sie daran, uns Adressänderungen rechtzeitig mitzuteilen – für den jährlichen Rechnungsversand bis spätestens 31. Oktober.
Bekomme ich eine Zahlungsbestätigung über den Mitgliedsbeitrag?
ICOM Deutschland stellt keine Zahlungsbestätigungen aus. Für Ihre Steuererklärung genügt es in der Regel, Zweck und Höhe des Beitrags unter Werbungskosten (Anlage N) anzugeben. Sollte das Finanzamt einen Nachweis anfordern, reicht es aus, eine Kopie der Beitragsrechnung oder Ihres Kontoauszugs, der die Abbuchung belegt, einzureichen.
Wie teile ich eine Änderung meiner Bankverbindung mit?
Bitte nutzen Sie das an der Mitgliedsbeitragsrechnung angehängte SEPA-Lastschriftmandat, um uns zukünftige Änderungen Ihrer Bankverbindung mitzuteilen. Formlose Mitteilungen per E-Mail können leider nicht akzeptiert werden.
Reduziert sich der Mitgliedsbeitrag, wenn ich den Antrag auf Mitgliedschaft erst in der zweiten Jahreshälfte stelle?
Nein, der volle Mitgliedsbeitrag ist zu jedem Zeitpunkt im Jahr zu zahlen. Ein Beitragsjahr läuft vom 1. Januar bis zum 31. Dezember.