Der in zwölf Schritte untergliederte internationale Prozess zur Überarbeitung der ICOM-Museumsdefinition hat seinen zehnten Schritt erfüllt: Alle in ICOM International abstimmungsberechtigten Gliederungseinheiten und externen Organisationen hatten bis einschließlich 10. April 2022 Gelegenheit, ihre Präferenzen unter den fünf vorgelegten Neuformulierungs-Vorschlägen mitzuteilen.
ICOM Deutschland hat dazu eine Online-Mitgliederbefragung durchgeführt, bei der die Mitglieder eingeladen waren, die fünf Vorschläge einzeln zu bewerten. Den vollständigen Auswertungsbericht zu dieser Mitgliederbefragung (mit einer englischsprachigen Zusammenfassung) finden Sie hier.
Auch wenn diese Ergebnisse aufgrund der geringen Beteiligung nur begrenzt belastbar sind, dienten sie als Grundlage für die von ICOM International gewünschte Rangfolge-Liste: ICOM Deutschland hat fristgerecht mitgeteilt, dass Vorschlag 4 den Rangplatz 1, Vorschlag 1 Platz 2, Vorschlag 3 Platz 3, Vorschlag 2 Platz 4 und Vorschlag 5 Platz 5 erreicht hat.
Es war möglich, zwei Kommentare zum erst- und letztplatzierten Vorschlag mit begrenzter Zeichenzahl einzufügen. Diese erläutern das Befragungsergebnis, für Vorschlag 4 wie folgt: “No. 4 is the only proposal that more than 50 % of the participants in the German member survey consider to be suitable. Nevertheless, like all other proposals, it meets with equally notable rejection. The amount of approvals was influenced by the fact that one of ICOM Germany's polarising member groups specifically advocated for this option. As a comparative figure: the acceptance of the current ICOM museum definition is significantly higher at 80.8 % than the approval of proposal 4 at 60.5 %.” Für Vorschlag 5: “59.3 % of the participants in the German member survey regard proposal 5 as unsuitable or see considerable need for correction of the wording. Only 5 % rate it as suitable without any mistakes, and another 13.6 % see a need for selective improvement.”
Das den Prozess steuernde Komitee ICOM Define will als nächsten Schritt auf Grundlage der Konsultation 4 zwei bis drei Definitionsvorschläge erarbeiten und gemeinsam mit den Mitgliedern des Advisory Council darüber beraten. Daraus soll dann ein Beschlussvorschlag hervorgehen, der zunächst dem Executive Board vorgelegt wird, um dann planmäßig in die Beschlussvorlage für die Außerordentliche Generalversammlung Ende August in Prag aufgenommen zu werden. In dieser Außerordentlichen Generalversammlung entscheiden die Vertreterinnen und Vertreter der in ICOM International abstimmungsberechtigten Gliederungseinheiten und externen Organisationen.
Mit „Konsultation 4“ ist der letzte Schritt mit unmittelbarer Mitgliederbeteiligung bereits abgeschlossen. Selbstverständlich werden Sie über den Fortgang des Entwicklungsprozesses an dieser Stelle informiert.