ICOM Deutschland hat seinen Webauftritt runderneuert. Die Struktur ist nun viel nutzerfreundlicher und auch optisch ist die Seite ansprechender. Inhalte lassen sich jetzt leichter finden.
Bereiche wie zum Beispiel zu unseren Handlungsfeldern wurden übersichtlicher gestaltet. Abläufe wie der zur Mitgliedschaft wurden vereinfacht und klarer strukturiert. Neue Merkmale sind auch eine Pinnwand, auf der Sie Nachrichten eintragen können, von aktuellen Ausstellungen und Publikationen bis hin zu Stellenausschreibungen. In den nächsten Wochen werden wir weitere, innovative Erweiterungen umsetzen.
Möglich gemacht wird dies alles durch eine gemeinsame Entwicklung und Förderung der Firma DroidSolutions in Leipzig. Wir möchten uns an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit bedanken und wünschen Ihnen viel Freude mit der neuen Webseite!
Der erste Leitfaden Provenienzforschung zur Identifizierung von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut ist für Mitarbeiter von Museen, Bibliotheken und Archiven, für den Kunst- und Antiquariatshandel und auch für private Sammlungen konzipiert. Wer Zweifel an der Provenienz von Kulturgütern hat, findet im Leitfaden praktische Hinweise, Fallbeispiele sowie alle wichtigen Adressen, Quellen und Internetzugänge. Die Publikation ist in sechs Kapitel untergliedert; die thematisch vom historischen Kontext über Herangehensweisen, Planung und Methodik von Provenienzforschung bis zur Ermittlung von Erben und Anspruchsberechtigten reichen. Sie vermittelt politische, rechtliche und ethische Grundlagen und gibt Hinweise über Institutionen und Vernetzung innerhalb der Provenienzforschung.
Der Leitfaden ist ein Gemeinschaftswerk, das sechs Partner erarbeitet haben:
Arbeitskreis Provenienzforschung e.V.,
Arbeitskreis Provenienzforschung und Restitution – Bibliotheken,
Deutscher Bibliotheksverband e.V.,
Deutscher Museumsbund e.V.,
Deutsches Zentrum Kulturgutverluste,
ICOM Deutschland e.V.
Die Autoren haben an der wissenschaftlichen, methodischen und praktischen Entwicklung des Feldes in den letzten Jahren entscheidenden Anteil gehabt. ICOM Deutschland ist im Herausgeberteam mit Matthias Henkel, Michael Henker und Markus Walz vertreten. Auf Anregung von ICOM Deutschland gründete sich eine erste Initiative zur Konzeption eines solchen Leitfadens, die neben ICOM Deutschland auch das österreichische und schweizerische Nationalkomitee von ICOM, den Arbeitskreis Provenienzforschung sowie den Deutschen Museumsbund umfasste. Bereits 1998 haben sich mehr als 40 Nationen in den Washingtoner Prinzipien dazu bekannt, die Identifizierung von NS-verfolgungsbedingtem Kulturgut proaktiv zu gestalten. Mit diesem Leitfaden liegt nun eine praktikable Handlungsanleitung vor. Das Buch konzentriert sich auf Kulturgutverluste in der Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft und wird allen, die sich mit Herkunftsforschung befassen, wichtige Ausgangs- und Ansatzpunkte bieten. Es soll gerade auch kleineren Institutionen einen unkomplizierten Zugang zur Provenienzforschung bieten, um diese als unverzichtbare Aufgabe dauerhaft in die Arbeit der Sicherung und Bewahrung des kulturellen Erbes einzuschließen.
Bibliographische Angaben:
Leitfaden Provenienzforschung. Zur Identifizierung von Kulturgut, das während der nationalsozialistischen Herrschaft verfolgungsbedingt entzogen wurde. Hrsg. vom Deutschen Zentrum Kulturgutverluste u.a. Magdeburg: Deutsches Zentrum Kulturgutverluste, 2019. 135 Seiten. ISBN 978-3-9821420-1-2
Zu Beginn des Jahres hat ICOM Deutschland eine Stellungnahme zur EU-Biozid-Verordnung an Monika Grütters übergeben. Darin wird im Namen deutscher Museen an die politischen Entscheidungsträger appelliert, die seit 2017 gültige Biozid-Verordnung (EU 528/2012) zurückzunehmen, so dass in den Museen wie zuvor die Schädlingsbekämpfung durch Stickstoff stattfinden kann.
Die Europäische Kommission hat sich auch auf Druck von ICOM Deutschland und weiterer europäischer ICOM-Nationalkomitees in den vergangenen Monaten mit dieser Thematik befasst und erwägt eine Ausnahmeregelung von der gültigen Biozid-Verordnung für kulturgutbewahrende Einrichtungen.
ICOM Deutschland ermutigt alle deutschen Museen und kulturgutbewahrenden Einrichtungen, diese Ausnahmeregelung von der Biozid-Verordnung mit einer Stellungnahme von der Europäischen Kommission einzufordern. Dies ist möglicherweise die letzte Chance, die der Gemeinschaft für Kulturgutschutz auf längere Zeit geboten wird. Einsendeschluss für Ihre Stellungnahme ist der 18. Januar 2020.
Bitte unterstützen Sie unseren Aufruf zur Verwendung von in situ erzeugtem Stickstoff in der öffentlichen Konsultation der EU, die auf der Website der European Chemicals Agency (ECHA) verfügbar ist!
ICOM Dänemark, ICOM Deutschland und das dänische Kulturministerium veranstalten vom 18. bis 20. März 2020 in Zusammenarbeit mit der Stiftung Historische Museen Hamburg die Tagung „Changing Interpretations, Meanings and Concepts of Heritage“. Das Programm und die Möglichkeit zur Anmeldung stehen ab Januar 2020 zur Verfügung
Im Februar 2006 hat ICOM Deutschland hat gemeinsam mit dem Deutschen Museumsbund (DMB) das mit den regionalen Museumsämtern und Museumsverbänden sowie mit dem Institut für Museumsforschung abgestimmte Grundsatzpapier „Standards für Museen“ verabschiedet und veröffentlicht. Damit lag erstmals eine Orientierung für die qualifizierte Museumsarbeit in Deutschland vor. Gemeinsam mit Vertretern des DMB und der Konferenz der Museumsberater in den Ländern (KBML) beginnt ICOM Deutschland nun die Überarbeitung des Leitfadens, erste Arbeitsentwürfe wurden bereits diskutiert.
Die neuen „Standards für Museen“ werden den Rahmen für moderne und zukunftsfähige Museumsarbeit abstecken und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Museen in ihrer Arbeit vor Ort und in ihrer Zusammenarbeit mit den Trägern unterstützen. Die Publikation des Leitfadens ist für 2021 vorgesehen.
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